ANFAHRT

Demontage- und
Recycling-Zentrum

Vogtgasse 29
A-1140 Wien

Tel.: +43 1 982 16 48
Fax: +43 1 982 16 48 - 18


Öffnungszeiten:
Mo-Do:8:00 - 16:30
Fr:8:00 - 14:30

RECHTLICHES > AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Vertragspartner und Anwendungsbereich

    Vertragspartner sind D.R.Z, Demontage- und Recycling- Zentrum, Vogtgasse 29, 1140 Wien, im folgenden kurz "D.R.Z" genannt und der Kunde, im folgenden kurz "Kunde" genannt.

    Alle Lieferungen und Leistungen, die D.R.Z für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden kurz "AGB" genannt, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

    Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierhin enthaltenen Regelungen werden nur mit schriftlicher Vereinbarung zwischen D.R.Z und dem Kunden rechtswirksam.

    Die AGB in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Zustandekommen des Vertrages

    Lieferverträge kommen durch schriftliche Bestellung des Kunden, mittels E-Mail, per Fax, per Telefon, postalisch oder persönlich, zustande. Einer gesonderten Auftragsbestätigung durch DRZ bedarf es nicht.

  3. Vereinbarung über die Beschaffenheit

    Die dem Vertrag zu Grunde liegende Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den Herstellerangaben. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen

    Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen. Bei einer vom Gesamtanbot abweichenden Bestellung behält sich DRZ eine entsprechende Preisänderung vor. Die Preise sind Abholpreise, das heißt, die Kosten für Verpackung, Versand und Nachnahmegebühren, und sonstige Serviceleistungen, wie beispielweise Montage, sind in den Preisen nicht eingeschlossen und werden gesondert in Rechnung gestellt.

    Die Zahlung erfolgt entweder per Vorauskassa oder bei Übernahme der Ware. Die Rechnungsbelegung erfolgt bei Abholung bzw. Übernahme der Ware oder bei Zustellung. Fälligkeit der Rechnungen tritt mit Rechnungsbelegung ohne Skonti oder sonstiger Abzüge ein. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen Vorauszahlung oder per Nchnahme. Für den Fall des Zahlungverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank verrechnet.

  5. Gefahrübergang

    Die Gefahr geht im Fall der Abholung bei Übernahme der Ware durch den Kunden auf diesen über, bei Versand, sobald die Ware das Lager von D.R.Z verlassen hat. Transportschäden und Verlust der Ware werden von D.R.Z nicht gedeckt.

  6. Lieferung

    Die Lieferung erfolgt ab Lager an die vom Kunden genannte Zustelladresse entweder per Selbstabholung, per Zustellung durch Post oder Zustelldienst. Die Lieferfrist beginnt ab Einlangen der Bestellung. Die Lieferzeit ergibt sich laut Anbot oder Verfügbarkeit der Ware. Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich.

  7. Eigentumsvorbehalt

    Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von D.R.Z . Vor vollständiger Bezahlung ist jede Verfügung des Kunden über die Ware (Weiterververäußerung, Vermietung, Verpfändung, Verarbeitung, etc.) nicht zulässig.

  8. Transportschäden, Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden

    Offensichtliche Schäden hat der Kunde unverzüglich beim Zustelldienst schriftlich durch Vermerk auf dem Lieferschein zu reklamieren und D.R.Z unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Erkennen an D.R.Z zu melden.

  9. Gewährleistung

    D.R.Z gewährleistet, dass die Qualität seiner Lieferungen oder Leistungen dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. D.R.Z übernimmt die Verpflichtung, Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Ausgenommen von der Gewährleistung sind natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden zurückzuführen sind.

    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwa vorhandene Mängel zu prüfen und D.R.Z erkennbare Mängel unverzüglich schriflich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die beanstandete Ware ist mit einer Kopie des Originallieferscheins an D.R.Z zurückzusenden.

    Die Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung der Ware, und es verjähren derartige Ansprüche mit Ablauf eines Jahres ab Erhalt de Ware

    Bei Softwareprodukten ist der Kunde verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. D.R.Z haftet nicht für das Risiko eines allfälligen Datenverlustes.

    Soweit eine Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wird, ist die Schadenersatzhaftung von D.R.Z auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.

    Im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

  10. Datenschutz

    Der Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke der Auftragsabwicklung, Buchhaltung und der Kundenevidenz durch D.R.Z ist zulässig.

  11. Schutzrechte und Urheberrechte

    Angebots-, Projekts- und Ausführungsunterlagen (Pläne und Skizzen, Muster und Kataloge, etc.) bleiben Eigentum von D.R.Z und dürfen nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden. Sie sind erforderlichenfalls oder gegen Aufforderung jederzeit an D.R.Z zurückzustellen.

  12. Abschließende Bestimmungen

    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von D.R.Z. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Wien. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

    Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht. Erforderlichenfalls sind die übrigen Vertragsbestimmungen so auszulegen oder umzudeuten, dass der vertraglich beabsichtigte wirtschaftliche Zweck der unwirsamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.